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28.03.2024 11:33:30



Beurteilung / Promotion / Übertritt

Primarstufe

Beurteilung
Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Es wird für Kindergarten bis 6. Klasse am Ende des Schuljahres ausgestellt

Das Standortgespräch findet für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule in der Regel einmal oder bei Bedarf mehrmals jährlich wie folgt statt:
1. bis 4. Klasse: Dezember bis Februar
5. Klasse: Januar bis März
6. Klasse: Oktober bis Dezember Standortgespräch, ab März Übertrittsgespräch

Promotion
Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterliegen keinen Promotionsbedingungen. Sie werden automatisch in die nächsthöhere Klasse befördert (§ 9 Volksschulgesetz).

Übertritt Primarschule – Sekundarstufe I
Das Empfehlungsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
An einem Gespräch mit Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schulleitung beschlossen.
Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
 

Sekundarstufe

Beurteilung
Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Es wird für 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I am Ende jeden Semesters ausgestellt
Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen im Mai und November einen Zwischenbericht, die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen im November.

Das Standortgespräch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I findet wie folgt statt:
1. Klasse Sek I: Sek E bis Ende des 1. Semesters, Sek B bis Ende 3. Quartal.
2. Klasse Sek I nach dem Check S2
3. Klasse Sek I Gespräche nach Bedarf

Promotion
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule B und E werden definitiv befördert, wenn sie die Promotionsbedingungen am Ende des Semesters erfüllen. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch befördert. Das Provisorium dauert ein Semester.

Schülerinnen und Schüler im Provisorium werden am Ende des Semesters definitiv befördert, wenn sie die Promotionsbedingungen erfüllen. Andernfalls erfolgt in der Regel ein Wechsel des Anforderungsniveaus.

Die Promotion ist gewährleistet, wenn der gewichtete, ungerundete Notendurchschnitt der Kernfächer sowie der ungerundete Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer mindestens 4 beträgt.

Detaillierte Angaben finden sich beim Volksschulamt des Kantons Solothurn.