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28.03.2024 14:01:43


Schulweg


Der Schulweg liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern. Er soll nach Möglichkeit zu Fuss zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Kinder der 1. Klasse den Schulweg ohne fahrbare Geräte absolvieren.
Für die Fahrräder steht eine beschränkte Anzahl Abstellplätze zur Verfügung. Für Schäden oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Schulweg
Von Zeit zu Zeit kursieren Meldungen über fremde Personen, welche Kinder ansprechen und in ihr Auto oder zum Mitgehen locken wollen.

Kinder lassen sich davor schützen indem

• mit ihnen über solche Gefahrensituationen diskutiert wird
• mit ihnen verschiedene Verhaltensweisen besprochen werden
• sie darin bestärkt werden, gegenüber Erwachsenen auch Nein sagen zu dürfen.

Angst ist eine schlechte Ratgeberin aber zu seinem Schutz sollte ein Kind wissen, dass

• es zu Fahrzeugen Distanz halten soll – so weit weg, dass es vom Autofenster aus nicht angefasst werden kann. Das Kind soll nie zu nahe ans Fahrzeug heran gehen, auch wenn jemand etwas fragen will. Sei es ein Mann oder eine Frau.

• es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen darf. Weder um dem Autofahrer zu helfen, noch um zu Angehörigen gebracht zu werden oder weil angeblich jemand im Spital liegt, oder das Kind etwas angestellt hätte etc.

• es von Unbekannten keine Geschenke annehmen soll.

• es in der Gemeinschaft anderer Kinder sicherer ist. Den Kindergarten- oder Schulweg sollte es nach Möglichkeit mit anderen Kindern gehen.

• es möglichst immer den Schulweg geht, der mit den Eltern abgesprochen ist. Kinder sollen den Eltern immer vorher mitteilen, wohin sie gehen und mit wem sie zusammen sind.

• es auf sich aufmerksam machen darf, wenn es sich bedroht fühlt. Kinder können andere Personen direkt um Hilfe bitten, laut schreien oder schnell weggehen und zu «Schutzinseln» laufen, wo andere Menschen sind: Dies wäre z.B. ein nahegelegenes Geschäft, eine belebte Strasse oder ein Haus, wo das Kind klingeln kann.
• es seinen Gefühlen vertrauen kann, auch wenn es ein Unbehagen ist und es nicht genau sagen kann, warum es ein ungutes Gefühl hat.

• sie fremden Personen nicht ihre Adresse sagen oder persönlichen Dingen über die Familie erzählen.

• sie ungewöhnliche Beobachtungen oder Erlebnisse den Eltern, den Lehrpersonen oder Betreuenden im Hort etc. sofort sagen sollen.

• es von Eltern und anderen Vertrauenspersonen jederzeit Hilfe erwarten kann und Sie auf jeden Fall zum ihm stehen werden.

Im Falle einer auffälligen Kontaktnahme durch eine fremde Person mit einem Kind sollte die Schulleitung informiert werden, damit die Schule das weitere Vorgehen absprechen kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.