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COVID-19: Bund beendet besondere Lage

Der Bundesrat hat die besondere Lage auf den 31. März 2022 aufgehoben. Ab dem 1. April 2022 gilt die normale Lage.

Ab 1. April findet der Schulunterricht wieder ohne besondere Schutzmassnahmen statt.

Natürlich ist das Covid-19 Virus noch präsent, aber der Umgang damit ändert wie folgt:

  • Symptomfreie Kinder werden grundsätzlich nicht mehr getestet.
  • Sollte eine Infektion im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt über die Massnahmen. Das heisst, eine Covid-Erkrankung wird wie andere saisonale Krankheiten behandelt.
  • Kranke Kinder bleiben zu Hause, ein fiebriges Kind besucht die Schule erst wieder, wenn es 48 h fieberfrei ist.

Der Kanton Solothurn ruft die Bevölkerung auf, weiterhin Eigenverantwortung wahrzunehmen.


Schulkreis Musikschule Solothurn, Schulhaus Kollegium, Schulkreis Brühl, Schulkreis Fegetz, Schulkreis Hermesbühl, Schulkreis Schützenmatt, Schulkreis Vorstadt, Schulkreis Wildbach, Tagesschule Brühl, Tagesschule Fegetz, Tagesschule Hermesbühl, Tagesschule Vorstadt

Datum der Neuigkeit 31. März 2022

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