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25.04.2024 23:49:06



Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule

Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen
und Interessen in einer Klasse zusammen. Aufgabe der Volksschule
ist es, diese einerseits individuell zu fördern und andererseits zur schulischen
Gemeinschaft hinzuführen.
Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren
Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind
Schülerinnen und Schüler mit
  • einer besonderen Begabung oder
  • einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder
  • einer Verhaltensauffälligkeit.

Massnahmen der Speziellen Förderung
Schulische Heilpädagogik
Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung,
einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten.
Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst folgende
Massnahmen:
  • Förderung mit Förderplanung,
  • Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine Klasse wird wiederholt,
  • Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern.

Begabungs- und Begabtenförderung
Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen:
  • Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit
  • Aufgabestellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen,
  • Beschleunigung mit vorzeitigem Übertritt in die Primarschule oder
  • Überspringen einer Klasse,
  • Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich,
  • Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse.

Logopädie
Die Logopädinnen und Logopäden unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei allen Problemen die mit der Sprache, dem Sprechen und der Stimme zusammenhängen. Es werden auch Abklärungen durchgeführt hinsichtlich Kommunikationsverhalten, Aussprache, Redefluss, Stimme, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Wortfindung, Lese- und Rechtschreibefähigkeiten, Wahrnehmung, Motorik, soziales und emotionales Verhalten und Spielentwicklung.