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28.03.2024 11:22:09


Übertrittsverfahren



Im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr treten die Kinder in die 1. Klasse der Primarschule (3. Schuljahr) ein.
Am Ende des Schuljahres treten Schüler und Schülerinnen
der Primarschule in die nächsthöhere Klasse über.

Das Empfehlungsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und NMG(Natur/Mensch/Gesellschaft), die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
An einem Gespräch mit Erziehungsberechtigten und Schüler/Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schulleitungskonferenz beschlossen.
Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.

Detaillierte Angaben beim Volksschulamt