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08.10.2024 23:12:50


Zusammenarbeit Schule und Elternhaus (Schulvereinbarung)



Wir alle leisten unseren Beitrag, indem wir …

  • einander mit gegenseitiger Achtung, Toleranz und Fairness begegnen.
  • einen freundlichen und respektvollen Umgang pflegen.
  • weder sprachliche noch körperliche Gewalt ausüben.
  • uns gegenseitig unterstützen.
Als Schülerin und Schüler bemühe ich mich meinen Beitrag zu leisten, indem ich …

  • die Umgangsformen der Schule respektiere.
  • im Unterricht aufmerksam mitarbeite, mich meinen Fähigkeiten entsprechend einbringe und Störungen vermeide.
  • mich an die Klassen- und Schulhausregeln halte.
  • die Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft erledige.
  • zum Schulmaterial und zur Umgebung Sorge trage.
Als Lehrerin und Lehrer leiste ich meinen Beitrag, indem ich …

  • einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen plane und gestalte.
  • den Schülerinnen und Schülern Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gebe und sie darin bestärke.
  • für die Einhaltung der Regeln sorge und auf Verstösse angemessen reagiere.
  • den Eltern Einblick in den Schulalltag ermögliche, mit ihnen zusammenarbeite und sie angemessen informiere.
  • Probleme im Schulleben wahrnehme und gemeinsam mit den Eltern nach geeigneten Hilfestellungen oder Lösungsmöglichkeiten suche.
Als Mutter und als Vater leiste ich meinen Beitrag, indem ich …

  • Grundwerte wie Wertschätzung, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und Anstand vermittle.
  • das Kind zu Hause durch geeignete Lern- und Arbeitsbedingungen unterstütze (ruhiger Arbeitsplatz).
  • mein Kind in seiner Selbstverantwortung und Selbstständigkeit beim Erledigen der Hausaufgaben stärke.
  • die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche und familiäre Probleme informiere.
  • an schulischen Veranstaltungen sowie Standortgesprächen teilnehme.
  • zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaffe (Erholung und Schlaf in ausreichendem Mass, gesunde Ernährung, kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung).
Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  • Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern.
  • Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
  • Erziehungsberechtigte suchen grundsätzlich zuerst das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
  • Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die Schuldirektorin beigezogen werden.