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Konfessioneller Religionsunterricht

In Solothurn wird der Religionsunterricht von der reformierten und der
römisch-katholischen Kirchgemeinde durchgeführt. Für Schülerinnen und
Schüler, welche einer der drei Landeskirchen angehören, ist der Besuch obligatorisch.
Die Eltern können ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren lassen. Gesuche
sind schriftlich an das Rektorat der jeweiligen Kirchgemeinde zu richten.
Im Zeugnis wird der Besuch des Religionsunterrichts mit dem Vermerk
‚besucht‘ bestätigt.
Konfessionslose Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler
nichtchristlicher Religionen können ebenfalls unentgeltlich am ökumenischen
Religionsunterricht teilnehmen.